Hospiz
Im Zentrum der Hospizangebote steht die Begleitung unheilbar Kranker und Sterbender. Alles zu tun, um die bestmögliche Lebensqualität bis zuletzt zu gewährleisten, ist das Hauptanliegen. Es geht zum einen um die Behandlung und Linderung der Beschwerden, zum anderen um die Begleitung des Sterbenden und seiner Angehörigen.
- Ambulante Hospizdienste: Ehrenamtliche Kräfte bieten Gespräche, leisten Sitzwachen, lesen vor, beraten und bilden Fachkräfte und Laien weiter.
- Ambulante Palliativdienste ergänzen ambulante Pflegedienste, die die Grund- und Behandlungspflege übernehmen. Palliativmedizin und -pflege (von pallium, lat.: der Mantel) zielt auf Beschwerdelinderung. Ihre Aufgaben liegen in der Überwachung der Schmerztherapie, der Symptomkontrolle, der Anleitung der Angehörigen, der psychosozialen Begleitung und der sozialrechtlichen Beratung. Sie werden durch Spenden finanziert und sind dadurch kostenlos.
- Stationäre Hospize: Ziel ist es, die Gäste zur Rückkehr nach Hause zu befähigen. Ansprüche auf einen Platz gibt es nicht. Es sind Wartezeiten möglich. Haben Sie den Wunsch, in einem Hospiz aufgenommen zu werden, muss ein Arzt ein Attest ausstellen.
- Palliativstationen sind an ein Krankenhaus angebunden. Hier werden unheilbar Kranke aufgenommen, die eine Krankenhausbehandlung brauchen. Ziel ist es, den Patienten wieder in seine Wohnung zu ent-lassen.
- Tageshospize betreuen Patienten und Angehörige palliativmedizinisch und psychosozial.
Die Kosten
- Die Finanzierung übernehmen die Krankenkassen und die Soziale Pflegeversicherung innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens. Voraussetzung ist eine Einstufung durch den MDK. Auch Eigenleistungen können notwendig sein, die aber gegebenenfalls vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
- Bei einem Aufenthalt in einem vollstationären Hospiz stehen Ihnen die Leistungen für vollstationäre Pflege nur dann zu, wenn die Einrichtung von Ihrer Pflegekasse zugelassen ist. Die privaten Kassen übernehmen in der Regel im Rahmen eines Kulanzverfahrens die Kosten.
- Die Versorgung Schwerkranker und Sterbender auf einer Palliativstation ist Teil der Krankenhausbehandlung. Dafür kommt die Krankenkasse auf.