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Pflege aktuell

01.09.2010
Demenz-WG
19.08.2010
Verhinderungspflege
03.08.2010
Hebe- und Tragetechniken
22.07.2010
Pflegebegleiter
 

Kurzzeitpflege

Was tun, wenn die Pflegeperson ganz plötzlich nicht zur Verfügung steht? Für solche besonderen Situationen sind die Angebote der Kurzzeitpflege gedacht. Betroffene, die ambulant gepflegt werden, ziehen dann zeitlich befristet in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, falls ihre Pflege daheim nicht sichergestellt ist. Die stationäre Kurzzeitpflege ist nur für Ausnahmesituationen gedacht.

So beantragen Sie Kurzzeitpflege

Voraussetzung ist die Einstufung durch den MDK. Wer nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig stationär gepflegt werden muss, kann einen Eilantrag mit Hilfe des Sozialen Dienstes des Krankenhauses stellen. Welche Einrichtungen in Ihrer Region für die Kurzzeitpflege zugelassen sind, erfahren Sie bei der zuständigen Pflegekasse.

Die Leistungen von Pflegekasse und Sozialamt für Kurzzeitpflege