Kurzzeitpflege
Was tun, wenn die Pflegeperson ganz plötzlich nicht zur Verfügung steht? Für solche besonderen Situationen sind die Angebote der Kurzzeitpflege gedacht. Betroffene, die ambulant gepflegt werden, ziehen dann zeitlich befristet in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, falls ihre Pflege daheim nicht sichergestellt ist. Die stationäre Kurzzeitpflege ist nur für Ausnahmesituationen gedacht.
So beantragen Sie Kurzzeitpflege
Voraussetzung ist die Einstufung durch den MDK. Wer nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig stationär gepflegt werden muss, kann einen Eilantrag mit Hilfe des Sozialen Dienstes des Krankenhauses stellen. Welche Einrichtungen in Ihrer Region für die Kurzzeitpflege zugelassen sind, erfahren Sie bei der zuständigen Pflegekasse.
Die Leistungen von Pflegekasse und Sozialamt für Kurzzeitpflege
- Die Kurzzeitpflege ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
- Unabhängig von der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse höchstens 1.510 Euro für die Grund- und die Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung. Sobald entweder die zeitliche oder die finanzielle Grenze erreicht ist, kann die Kurzzeitpflege im betreffenden Kalenderjahr nicht mehr beansprucht werden.
- Zusätzlich zu den Pflege- und Betreuungskosten ist ein Eigenanteil zu tragen.
- Wer sich den Eigenanteil nicht leisten kann, sollte sich an das Sozialamt wenden. Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme möglichst vor der Aufnahme oder spätestens bei der Aufnahme, denn im Nachhinein zahlt der Sozialhilfeträger nicht.