Pflegekräfte aus Osteuropa
Rund 100.000 Haushaltshilfen aus Ländern wie Polen oder Rumänien sind derzeit in Deutschland in der Altenpflege tätig. Das ergab eine Studie des Deutschen Instituts für Angewandte Pflege in Berlin. Auftraggeber war der Deutsche Caritasverband. Für viele alte und kranke Menschen in Deutschland ist die polnische Altenpflegerin die einzig finanzierbare Lösung, wenn Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Pflegefall nötig ist und sie nicht in eine ambulante Pflegeeinrichtung gehen wollen. Doch nicht alles ist legal; vieles bewegt sich am Rande der Legalität.
Bares Geld sparen – mit Konsequenzen
Eine professionelle Vollzeitpflege kostet in Deutschland um die 10.000 Euro. Eine deutsche Fachkraft, die beim Pflegebedürftigen einzieht, 6.000 Euro. Die Altenpflegerinnen aus Osteuropa kosten schätzungsweise aber gerade einmal 1.500 Euro. Der Haken: Diese Art der Altenpflege bewegt sich am Rande der Legalität. Es könnten Bußgelder, Nachzahlungen der Sozialbeiträge oder Gefängnisstrafen fällig werden.
- Schwarzarbeit: Es ist verboten, eine Pflegekraft zu beschäftigen, die weder in Deutschland noch im Ausland gemeldet ist. Dubiose Vermittler machen damit ihr Geld.
- Häusliche Pflege ist keine Dienstleistung, so dass diese Tätigkeit nicht grenzübergreifend angeboten werden darf. Zoll, Rentenversicherungen oder die Bundesagentur für Arbeit können Kontrollen und womöglich auch Bußgelder einfordern.
- Entsendebescheinigung: Damit osteuropäische Haushaltshilfen in einer juristischen Grauzone entsandt werden dürfen, benötigen ausländische Vermittler die „Entsendebescheinigung“ (E101), die oft gefälscht oder lasch vergeben wird. Der deutsche Staat schaut dabei in die Röhre: Sozialversicherungsbeiträge werden im Heimatland entrichtet.
- Die ZAV (Zentralstelle für Arbeitsvermittlung) kann Haushaltshilfen aus Osteuropa legal vermitteln.
Was genau ist erlaubt?
Was sich jeder Pflegebedürftige ab der Pflegestufe I leisten darf, ist eine Haushaltshilfe – keine Pflegekraft - , die wöchentlich 38,5 Stunden arbeitet und in einer angemessenen Unterkunft im eigenen Haushalt untergebracht ist.
- Putzen, Wäsche waschen, Kochen darf die Hilfe.
- Körperpflege und Unterstützung beim Gehen kann ebenfalls noch legal betrieben werden, liegt aber bereits in einer juristischen Grauzone.
- Wundversorgung, Medikamentengabe und weitere Tätigkeiten, auch die Umlagerung eines bettlägerigen Patienten oder die Hilfe beim Toilettengang, die medizinisches Fachwissen erfordern, dürfen nicht ausgeübt werden!
Zusammenarbeit mit Pflegediensten
Wovon nicht nur die Familien profitieren können, sondern auch die ambulanten Pflegedienste, ist die gegenseitige Unterstützung von Pflegedienst und Haushaltshilfe, wie in Meschede von der Diakoniestation als Pilotprojekt betrieben.
- Betreuung bleibt für die Familien bezahlbar.
- Professionelle Pflege kommt in die Hände, in die sie gehört: der ambulanten Pflegedienste.
- Haushaltshilfen können im Alltag unterstützen, so dass die Pflegebedürftigen längerfristig nicht ins Heim müssen.