
Die Pflege in einer vollstationären Einrichtung bietet ein sicheres Leben in Gemeinschaft sowie Betreuung rund um die Uhr. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ können Pflegebedürftige aus Kostengründen aber erst dann in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden, wenn die ambulante oder teilstationäre Versorgung nicht mehr möglich ist. Daher muss der MDK auch eine Empfehlung für die Aufnahme in ein Pflegeheim aussprechen.
Für die Pflege in einer stationären Einrichtung zahlt die Pflegeversicherung monatlich pauschal in
Zu den Kosten für die Pflege kommen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten hinzu. Wenn Sie nicht die Mittel haben, um Ihren Eigenanteil selbst aufzubringen, gewährt das Sozialamt unter bestimmten Umständen „Hilfe zur Pflege“.