
Die Pflegestufen regeln das, was einem Pflegebedürftigen an Pflegegeld oder Sachleistungen zusteht. Nach einem formlosen Antrag auf Einstufung muss die Pflegekasse spätestens nach fünf Wochen ihre Entscheidung mitteilen. Vor der Einstufung steht jedoch der Besuch eines Sachverständigen des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) an, der ein Gutachten erstellt.
Was Sie beim Antrag beachten sollten
Antragsberechtigt sind der Pflegebedürftige oder sein Bevollmächtigter.
Es gibt drei mögliche Termine, zu denen die Leistung beginnen kann:
Der Gutachter kommt
Ein Gutachter des MDK wird Sie zuhause besuchen und versuchen festzustellen, in welchem Umfang Pflege benötigt wird. Bereiten Sie die Begutachtung gut vor, um Ihre Bedürfnisse klar zu machen.
Der Bescheid kommt
Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats formlos Widerspruch einlegen. In der Regel kommt der Gutachter dann ein zweites Mal. Im Streitfall kann Sie Ihr Hausarzt oder ein Anwalt für Sozialrecht beraten. Wird Ihr Widerspruch abgewiesen, können Sie Klage beim Sozialgericht einlegen. Widerspruch und Klage sind für den Kläger kostenlos, allerdings müssen Sie die Anwaltskosten tragen.